Kurse:
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die mit den Hebammen Martina Koll-Braun, Karin Lechner, Simone Gruber, Gloria Kerbl und Marion Bernhuber (im Weiteren “die Stadthebammen” genannt) angebotenen Kurse gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in vereinbart.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Stadthebammen und der/dem Vertragspartner*in, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Ein Vertrag zwischen der/dem Vertragsparter*in und den Stadthebammen kommt mit der vollständigen Anmeldung und dem Einlangen des Kursbetrages/ der Anzahlung auf dem Konto Martina Koll-Braun und der Annahme durch die Stadthebammen zustande. Den Stadthebammen steht es frei den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen.
Detailinformationen über die angebotenen Kurse sind auf den Websites der Stadthebammen unter https://www.diestadthebammen.at, https://www.hebammemartina.at, https://www.karinlechner.at ,https://www.hebammewien.at/, https://, https://www.hebammegloria.at/, https://hausgeburtwien.hebamio.at/, https://kollbraun.hebamio.at/kursliste, https://kerbl.hebamio.at/ und https://lechner.hebamio.at/kursliste, ersichtlich.
Die Stadthebammen behält sich vor, einen Kurs dann nicht durchzuführen, wenn die verbindlichen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen erreichen. In diesem Fall wird der/die Vertragspartner*in rechtzeitig informiert und die bereits entrichtete Kursgebühr erstattet.
§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Stadthebammen halten fest, dass die gesundheitliche Eignung der/des Vertragspartner*in Vorraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist. Die/Der Vertragspartner*in trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.
Die/Der Vertragspartner*in hat bereits im Anmeldeformular Besonderheiten, die für die Stadtehbammen von Interesse sein können, wie beispielsweise eine Frühgeburt, Beeinträchtigungen oder sonstige Erkrankungen bzw. Risikofaktoren, bekannt zu geben.
Die Stadthebammen behälten sich vor, einzelne Vertragspartner*innen/Teilnehmer*innen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*innen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht der/dem Vertragspartner*in keine Rückerstattung der Kurskosten zu.
Darüber hinaus behalten sich die Stadthebammen vor, einzelne Vertragspartner*innen/ Teilnehmer*innen vom Kurs ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei der/dem Vertragspartner*in für diesen Fall die anteilige Rückerstattung der geleisteten Kurskosten zusteht.
§ 5 Anmeldung Kurs, Kursbeitrag
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt per Anmeldeformular über die Homepage. Die Anmeldung ist gültig nach übermitteln des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der Einbezahlung der gesamten Kursgebühr.
Ein Kurs kommt nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl zu Stande. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl wird der geleistete Kursbeitrag zurückerstattet. Mit der Kursgebühr wird ausschließlich die Teilnahme am jeweiligen Kurs abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen der/des Teilnehmer*in, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr.
Der Kursbetrag ist unter Anführung des Beginndatums und des Namens der/des Vertragspartner*in auf das Konto der jeweiligen Hebamme zu überweisen.
Die Aufsichtspflicht über ein teilnehmendes Baby/Kind obliegt während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Babys/Kindes.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§12 Kosten
Geburtsvorbereitung
Einzel 1 x ca.2h € 200,-
Geburtsvorbereitung Gruppe vor Ort 3x3h € 210,-
Geburtsvorbereitung Gruppe Körperarbeit 5x2,5h € 295,-
Geburtsvorbereitung Frauen Gruppe vor Ort 3x2h € 170,-
Workshops an Schulen
2 UE € 195,-
2x2 UE € 375,-
3x2 UE € 495,-
Fahrtkosten in Wien. Wenn mehrere Klassen einer Schule Termine am selben Tag buchen, reduzieren sich die Fahrtkosten und somit der Gesamtpreis für jede Klasse. Bitte melden Sie sich wir finden eine Lösung.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Bei Betreuung in der Schwangerschaft und nach der Geburt:
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1))
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4.(1))
Kosten:
Ich bin in Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.
Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:
Eltern-Kind-Pass-Beratung in der 18.-22. SSW volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Bei Angestrebter ambulanter Geburt
3 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination.
Täglich 1 Hausbesuch vom 0./1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
Entlassung aus dem Krankenhaus bei spontaner Termingeburt von einem Kind
1 Hausbesuch ab der 32.SSW. in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination – wird von den Hausbesuchen nach der Geburt vorgezogen.
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt.
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.
Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt
1 Hausbesuch ab der 32.SSW. in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination – kann von den Hausbesuchen nach der Geburt vorgezogen werden.
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 7. Tag bis zur 12. Woche nach der Geburt.
Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:
https://hebammen.at/eltern/kosten/kassentarife/
18.08.2026